Rücknahme von Altgeräten
Gemäß der EU-Richtlinie 2002/96/EC des europäischen Parlaments und des EU-Rats für Elektroaltgeräte (Waste
Electrical and Electronic Equipment – WEEE) bzw.
der Neufassung der EU-Richtlinie, 2012/19/EU, besteht die Verpflichtung,
Elektroaltgeräte zu sammeln, diese vorschriftsgemäß zu behandeln, sie zu entsorgen und dies zu finanzieren.
Nach dem in Deutschland geltenden Elektro- und Elektronikgerätegesetz ElektroG ist jeder Hersteller verpflichtet, für Altgeräte anderer
Nutzer als private Haushalte eine zumutbare Möglichkeit
zur Rückgabe zu schaffen.
Die nachfolgend gemachten
Aussagen über die Entsorgung von außer Gebrauch genommenen Geräten der Marke
UFIT- UVS gelten verbindlich nur für Kunden innerhalb Deutschlands. Kunden
in anderen EU Ländern sollten ihren örtlichen Fachhändler und/oder ihre
örtlichen Behörden kontaktieren, um entsprechende Informationen zu erhalten.
Geräte der UFIT AG werden für
den professionellen Gebrauch entwickelt und vermarktet. Dementsprechend sind sie
von der zuständigen deutschen Agentur Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte Register)
als B2B (business to business) Produkte anerkannt worden. UFIT AG ist dort als
Hersteller mit der Marke UFIT UVS unter der WEEE Registriernummer DE 66682170 eingetragen.
Die B2B Klassifizierung bedeutet, dass die UFIT AG nicht zur Abholung von
Elektro-/Elektronik-Altgeräten bei den kommunalen Sammelstellen verpflichtet
ist, wie es das ElektroG den Produzenten von für den Konsumenten-Markt
bestimmten Elektro-/Elektronikgeräten vorschreibt. Folglich dürfen unsere
Produkte auch nicht auf diesem Wege entsorgt werden.
Stattdessen bieten wir
unseren Kunden in Deutschland an, nicht mehr gebrauchte Geräte der Marke UFIT UVS
ab Produktionsjahr 2006 zurückzunehmen und auf unsere Kosten ordnungsgemäß zu
entsorgen.
Dies entspricht der
Bekanntgabe des EAR, dass die Entsorgungsverpflichtung des Herstellers im Fall
von B2B ab den nach dem 23.03.2006 in Verkehr gebrachten Geräten gilt.
Als freiwillige Leistung für
unsere Kunden nehmen wir auch Geräte, die noch vor 2006 produziert wurden,
kostenfrei zurück, wenn gleichzeitig ein neues Gerät mit vergleichbarer
Funktion bestellt wird.
Möglichkeit zur Rückgabe und Entsorgung von Altgeräten
Sie möchten ein von der UFIT AG gekauftes Elektrogerät der korrekten Entsorgung zuführen:
Senden Sie uns eine Mail an recycle@ufit.de mit Ihren Firmendaten und den Artikelbezeichnungen /-beschreibungen, welche Sie entsorgen wollen.
Sie erhalten eine Bestätigungsmail, dass wir die Geräte entgegennehmen. Für die Entgegennahme ist folgendes zu beachten:
- Verschmutzungen, insbesondere Chemikalien sind nach dem letzten Gebrauch zu vermeiden bzw. zu entfernen.
- Fremd-, Betriebs- oder Verarbeitungsstoffe sind von oder aus den Geräten vor Anlieferung zu entfernen.
- Die Geräte sind nach dem letzten Gebrauch vor Feuchtigkeit zu schützen, bzw. dieser nicht unnötigerweise auszusetzen
Die Elektroaltgeräte sind ausreichend geschützt zu verpacken und kostenpflichtig mit einer Spedition Ihrer Wahl oder einen entsprechenden Paketdienst an uns zurück zu senden.
Bei Erhalt der Elektroaltgeräte werden diese von uns soweit als möglich getrennt (nicht elektronische Teile) und anschließend von einem regionalen Entsorgungsfachbetrieb auf unsere Kosten entsorgt.
Eigenverantwortung im Hinblick auf das Löschen personenbezogener Daten
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass gemäß § 19a ElektroG etwaige personenbezogene und unternehmensbezogene
Daten auf den zu entsorgenden Geräten von Ihnen zu löschen sind.
Bedeutung des Symbols zu Kennzeichnung von Elektrogeräten
Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Elektrogeräten weist auf eine separate Sammlung von Elektroaltgeräten hin und bedeutet, dass diese nicht in den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Neuhofen, 30.10.2020